Unternehmensbewertung

Es gibt viele Situationen, die eine Unternehmensbewertung erforderlich machen, wie etwa dem Kauf oder Verkauf von Anteilen an Unternehmen, dem Ein- oder Austritt von Gesellschaftern oder der Nachfolgeplanung. Daneben erfordern aber auch zahlreiche gesellschafts- und steuerrechtliche Vorschriften immer wieder eine möglichst genaue Bestimmung von Unternehmenswerten.

Dabei ergeben sich je nach Anlass der Bewertung unterschiedliche Fragestellungen:
So ist beim Kauf oder Verkauf eines Unternehmens häufig von besonderem Interesse, welcher Preis maximal gezahlt oder mindestens erzielt werden sollte. Bewertungen aus gesellschafts- oder steuerrechtlichem Anlass zielen dagegen meist darauf ab, einen fairen oder angemessenen Wert zu ermitteln.

Unsere Bewertungsexperten verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich der Unternehmensbewertung: Als Sachverständige in gerichtlichen Auseinandersetzungen, als Berater im Rahmen von M&A-Transaktionen oder als Gutachter bei steuerlichen Bewertungsfragen. Art und Umfang unserer Leistungen richten wir dabei stets an Ihren individuellen Bedürfnissen aus – von vereinfachten Wertindikationen über Kurzgutachten bis hin zu vollumfänglichen Bewertungsgutachten nach anerkannten Standards (z.B. IDW S1).

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